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   BGH, 02.02.2017 - V ZR 49/15   

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https://dejure.org/2017,3282
BGH, 02.02.2017 - V ZR 49/15 (https://dejure.org/2017,3282)
BGH, Entscheidung vom 02.02.2017 - V ZR 49/15 (https://dejure.org/2017,3282)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 2017 - V ZR 49/15 (https://dejure.org/2017,3282)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 39 Abs. 1 GKG, § 33 Abs. 1 Alt. 1 RVG, § 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten der Beklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten der Beklagten

  • rechtsportal.de

    GKG § 39 Abs. 1 ; RVG § 33 Abs. 1 1. Alt.
    Bemessung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten der Beklagten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.12.1990 - II ZR 89/90

    Streitwert bei Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus BGH, 02.02.2017 - V ZR 49/15
    Der Gebührenstreitwert ist aber durch den Wert des Klageantrages begrenzt (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1990 - II ZR 89/90, NJW-RR 1991, 1083; vgl. auch BGH, Beschluss vom 7. April 2009 - VIII ZB 94/08, NJW-RR 2010, 492).
  • BGH, 07.04.2009 - VIII ZB 94/08

    Begrenzung der Beschwer für ein Rechtsmittel gegen eine Zug-um-Zug-Einschränkung

    Auszug aus BGH, 02.02.2017 - V ZR 49/15
    Der Gebührenstreitwert ist aber durch den Wert des Klageantrages begrenzt (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1990 - II ZR 89/90, NJW-RR 1991, 1083; vgl. auch BGH, Beschluss vom 7. April 2009 - VIII ZB 94/08, NJW-RR 2010, 492).
  • BGH, 14.02.1973 - V ZR 179/72

    Festsetzung des Wertes des Beschwerdegegenstands für die Revisionsinstanz; Zug um

    Auszug aus BGH, 02.02.2017 - V ZR 49/15
    Für die verlangte Zustimmung zur Löschung der Auflassungsvormerkung ist von einem Viertel des vom Kläger angegebenen Verkehrswertes des Grundstücks in Höhe von 272.892,84 EUR (vgl. zu diesem Regelwert Senat, Beschluss vom 14. Februar 1973 - V ZR 179/72, NJW 1973, 654, 655 unter III.; Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 3 Rn. 16 unter "Auflassungsvormerkung") auszugehen, den insoweit auch die Instanzgerichte bei ihrer Festsetzung des Gegenstandswerts in Ansatz gebracht haben.
  • OLG Hamburg, 21.12.2021 - 2 U 11/21

    Nachlassverwaltung: Anwendbarkeit der für die Nachlasspflegschaft geregelten

    Der Streitwert auf Zustimmung zur Löschung einer Vormerkung ist auf ¼ des Verkehrswertes des Grundstücks festzusetzen (BGH Beschl. v. 2.2.2017 - V ZR 49/15, BeckRS 2017, 102002).
  • BGH, 08.08.2023 - VIII ZR 428/21

    Bemessung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer;

    Der Wert des Beschwerdegegenstands ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings stets durch den Wert des Klageanspruchs nach oben begrenzt ( vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. April 2009 - VIII ZB 94/08, aaO; vom 2. Februar 2017 - V ZR 49/15, juris Rn. 2; jeweils mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. März 2017 - V ZR 243/16, juris Rn. 6).
  • LG Landshut, 29.04.2022 - 21 O 3442/21

    Leistungsverweigerungsrecht, Eintragung einer Auflassungsvormerkung,

    Der Streitwert war in Höhe eines Viertels des Kaufwertes des Grundstücks zum Zeitpunkt der Einreichung der Klage gem §§ 3, 4 Abs. 1 ZPO zu bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 02.02.2017 - V ZR 49/15, BeckRS 2017, 10202).
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